Hotel & Restaurant Brackstedter Mühle
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines:

01. Wird ein Hotelzimmer/Veranstaltungsraum bestellt, zugesagt oder bereitgestellt, so ist ein Gastaufnahmevertrag/Mietvertrag zustande gekommen.

02. a.Der Vertrag über ein Hotelzimmer beinhaltet Übernachtung und ggf. Frühstück.
b. Der Vertrag über Veranstaltungsräume beinhaltet die Nutzung des Veranstaltungsraumes nebst individuell zu vereinbarendem Verzehr.
c. Das jeweils vereinbarte Entgelt sind die jeweils gültigen Tagespreise.
d. Im Haus darüber hinaus angebotene Leistungen (Fitness, Sauna, etc.) können ggf. gegen gesondertes Entgelt in Anspruch genommen werden, soweit diese Leistungen verfügbar sind.

03. Optionsbuchungen sind für beide Vertragspartner unverbindlich. Das Hotel behält sich vor, nach dem Auslaufen der Option die reservierten Hotelzimmer/Veranstaltungsräume ohne Rücksprache anderweitig zu vergeben.

04. Werden vom Hotel erbetene Vorauszahlungen nicht zum gefragten Termin geleistet, so entbindet dies das Hotel unmittelbar von getroffenen Vereinbarungen.

05. Liegengebliebene Gegenstände werden nur auf Nachfrage durch den Gast nachgesandt. Ggf. entstehende Kosten gehen zu Lasten des Gastes. Das Hotel übernimmt eine Aufbewahrung von max. 6 Monaten, jedoch ohne Haftung für liegengebliebene Gegenstände.

06. Für Gäste bestimmte Nachrichten sowie Post- und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch die Nachsendung derselben. Ggf. entstehende Kosten gehen zu Lasten des Gastes. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.

07. Der Vertragspartner haftet gegenüber dem Hotel in vollem Umfange für, durch ihn selbst, seine Erfüllungsgehilfen oder seine Gäste, verursachte Schäden an Gebäude und Inventar, sofern der Vertragspartner nicht einen geringeren Schaden nachweist.

08. Nicht in Anspruch genommene Leistungen aus Pauschalarrangements in Hotel, Restaurant und Bankett sowie bei Menues/Buffets in Restaurant und Bankett werden nicht rückvergütet.

Einzelreservierungen von Hotelzimmern:

09. Das reservierte Hotelzimmer steht dem Gast am Anreisetag von 14.30 Uhr bis zum Abreisetag 11.00 Uhr zur Verfügung. Eine spätere Abreise als 11.00 Uhr erfordert die Absprache mit dem Reservierungsteam am Vorabend. Bei Abreise bis 14.00 Uhr wird der halbe, bei Abreise nach 14.00 Uhr wird der volle Zimmerpreis berechnet.

10. Reservierungen werden bis 18.00 Uhr aufrechterhalten.

11. Sollten vereinbarte Hotelzimmer, egal aus welchen Gründen, ausnahmsweise nicht verfügbar sein, so bemüht sich das Hotel um die Beschaffung gleichwertigen Ersatzes.

12. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf bestimmte Hotelzimmer.

13. Das Hotel ist bemüht, Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen; Schadenersatzansprüche aus Unterlassung sind jedoch ausgeschlossen.

14. Bei individuell reservierten Hotelzimmern werden 80% der vereinbarten Leistungen berechnet, sofern die Stornierung nicht zwei Werktage vor Anreise erfolgt.

Gruppenreservierungen von Hotelzimmern:

15. Es handelt sich um eine Gruppe bei mehr als 20 anreisenden Personen mit touristischem Reiseanlass.

16. Die reservierten Hotelzimmer stehen der Gruppe am Anreisetag von 14.30 Uhr bis zum Abreisetag 11.00 Uhr zur Verfügung. Eine spätere Abreise als 11.00 Uhr erfordert die Absprache mit dem Reservierungsteam vor Anreise.

17. Bei allen Gruppenbuchungen erhält das Hotel bis 7 Werktage vor Anreise der Gruppe eine Teilnehmerliste.

18. Bei touristischen Gruppenreisen ist bis 4 Wochen vor Anreise eine Depositzahlung in Höhe von 50% der Logiskosten fällig.

19. Stornierungsbedingungen bei Gruppenreisen:
bis 42 Tage vor Anreise -> keine Kosten
bis 21 Tage vor Anreise -> 50% der vereinbarten Leistungen
bis 0 Tage vor Anreise -> 80% der vereinbarten Leistungen

Tischreservierungen:

20. Eine Garantie für einen Tisch in unserem Restaurant oder der Terrasse gewähren wir nur bei vorheriger Reservierung

21. Stornierungen oder Personenzahlkorrekturen für Tischreservierungen (a la carte) sind dem Restaurant im Vorfeld mitzuteilen.
a. Es gelten folgende Fristen:
bis 10 Personen -> 24 Stunden vorher
11 – 15 Personen -> 36 Stunden vorher
c. Das Restaurant ist berechtigt 25,00 € Ausfallkosten pro nicht erschienener Person zu berechnen.
d. An grundsätzlich stark frequentierten Tagen, die längere Vorbuchungszeiten haben, so z.B. Ostern, Muttertag, Weihnachten, gelten ggf. gesonderte Stornierungsbedingungen und Ausfallkosten. Diese werden jedoch jeweils mit der Reservierungsbestätigung bekannt gegeben.
e. Eine kostenfreie Stornierung des gesamten Tisches an Feiertagen wie o.a. ist bis 3 Wochen vorher kostenfrei möglich.

Bankett-/ Veranstaltungsreservierungen:

22. a. Reservierte Veranstaltungsräume stehen max. 2 Stunden vor VA-Beginn zur Verfügung, sonst wird ggf. eine Raummiete berechnet.
b. Dekorations-Elemente & Musikanlagen müssen bis spätestens 8.00 Uhr am Tag nach der Veranstaltung vom Deko-Service, Musiker oder durch den Veranstalter abgebaut worden sein.
c. Muss der Abbau durch unsere Mitarbeiter erfolgen, werden wir dem Veranstalter die zusätzlichen Personalkosten (65,00 €/Stunde/MA) in Rechnung stellen.
d. Andere Raumnutzungszeiten sind ggf. individuell mit dem Hotel abzustimmen.

23. Bei Reservierung von separaten Räumen beträgt die reguläre Raumnutzungszeit ab gebuchter Ankunftszeit 7 Stunden. Darüber hinaus gehende Zeiten werden pauschal mit 250,00 € pro Stunde (Raummiete & Personalkosten) berechnet, wenn der Pro-Kopf-Umsatz an Speisen & Getränken unter 130,00 € liegt.

24. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf bestimmte Veranstaltungsräume, die Disposition dieser obliegt alleine dem Hotel. Sollte sich die Personenzahl in der Zeit von der Reservierung bis zur Veranstaltung um mehr als 20% reduzieren, so behält sich das Hotel vor, die Raumdisposition zu verändern oder entsprechende Raumbereitstellungskosten zu berechnen. Ebenso werden Raumbereitstellungskosten fällig, wenn durch den Veranstalter vorgegeben wird, welche Räumlichkeit er unabhängig von der Personenzahl buchen möchte.

25. Maßgabe für die kostenfreie Bereitstellung der Veranstaltungsräume ist ein, der Veranstaltungsform angemessener, regionaler, branchenüblicher, betriebswirtschaftlich tragbarer Umsatz. Sollte sich im Rahmen der Detailabsprache darstellen, dass dieser nicht erzielbar ist, hat das Hotel das Recht, einen Ausgleich über die Berechnung von Raumbereitstellungkosten vorzunehmen.

26. Stornierungsbedingungen für Bankette/Veranstaltungen:
Bei Um- und Abbestellungen von gebuchten Veranstaltungsräumen werden berechnet:
bis 9 Monate vor der Veranstaltung -> keine Kosten
bis 3 Monate vor der Veranstaltung -> 30% der vereinbarten Leistungen, bzw. des regionalen, branchenüblichen Umsatzes
28 Tage vor der Veranstaltung -> 80% der vereinbarten Leistungen bzw. des regionalen, branchenüblichen Umsatzes

27. Bei individuell bestellten Menues und Buffets verpflichtet sich der Veranstalter dem Hotel 36 Stunden vor Veranstaltungsbeginn die genaue Teilnehmerzahl anzugeben. Diese Zahl gilt als garantierte Mindestzahl und wird dem Veranstalter vom Hotel in jedem Falle in Rechnung gestellt.

28. Bei einer Abweichung von mehr als 20% der vorbestellten Personenzahl behält sich das Hotel vor, die Preise anzupassen.

29. Die Kalkulation der Preise von individuell bestellten Menues und Buffets erfolgt inkl. des kostenfreien Nachservices aller warmen Speisen. Verbleibende Reste warmer Speisen werden daher grundsätzlich nicht mitgegeben.

30. Der Veranstalter verpflichtet sich zum Verzehr von Speisen und Getränken. Das Mitbringen selbiger ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen sind nur in Absprache mit dem Hotel und bei Bezahlung der hausüblichen Servicekosten/Korkgeld möglich.

31. Der Vertragspartner übernimmt die Kosten der Reinigung für durch ihn selbst, seine Erfüllungsgehilfen oder seine Gäste, verursachte Verunreinigungen in und am Haus, die über das Maß der üblichen Endreinigung hinausgehen (z.B. durch Konfettikanonen, Reis, „dekorierte“ Hotelzimmer, o.ä.).

32. Soweit das Hotel für den Veranstalter Fremdleistungen technischer, dekorativer oder sonstiger Art von Dritten vermittelt, handelt es im Namen und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Gegenstände und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter frei.

Tagungen, Seminare, Workshops:

33. Die Raumbereitstellung erfolgt 2 Stunden vor Veranstaltungsbeginn und endet 2 Stunden nach Veranstaltungsende. Abweichende Zeiten müssen im Einzelfall geprüft werden und sind ggf. mit zusätzlichen Kosten belegt.

34. Der kostenfrei stornierbare Anteil von gebuchten Tagungen/Seminaren u.ä. beträgt:
bis 28 Tage vor Anreise -> 100% der vereinbarten Leistungen
27 bis 21 Tage vor Anreise -> 70% der vereinbarten Leistungen
20 bis 14 Tage vor Anreise -> 50% der vereinbarten Leistungen
13 bis 10 Tage vor Anreise -> 30% der vereinbarten Leistungen
9 bis 7 Tage vor Anreise -> 20% der vereinbarten Leistungen

35. Teilnehmerlisten sind dem Hotel bis 7 Tage vor Veransstaltungstermin zu übermitteln.

36. Soll eine Tagungsrechnung gesplittet und auf unterschiedliche Adressen ausgestellt sein, so sind diese Adressen dem Hotel in Vorfeld der Veranstaltung mitzuteilen. Das Hotel behält sich vor diese Adressen zu überprüfen.

Allgemeine Zahlungsbedingungen:

37. Individuell zahlende Gäste haben sofort netto Kasse zu zahlen. Sämtliche Gastkonten sind wöchentlich zahlbar.

38. Übersandte Rechnungen sind sofort nach Erhalt und ohne Abzug zahlbar.

39. Das Hotel akzeptiert folgende Kreditkarten: American Express, Eurocard, Visa. Das Hotel ist im Einzelfall berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen.

40. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsbereitstellung 180 Tage, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.

41. Alle Preise verstehen sich in Euro und einschließlich Bedienungsgeld sowie am Tag der Leistungserbringung gültigen Mehrwertsteuer. Dies gilt, sofern nicht anders ausgewiesen.

Stornierungsbedingungen:

42. Stornierungen von Tischreservierungen => siehe Punkt 21 dieser AGB

43. Stornierungen von Banketten/Veranstaltungsräumen => siehe Punkt 26 dieser AGB

44. Stornierungen von Tagungen/Seminaren u.ä. => siehe Punkt 34 dieser AGB

45. Stornierungen von Hotelzimmern => siehe Punkt 14 dieser AGB

46. Stornierungen vor Gruppenreisen => siehe Punkt 19 dieser AGB

Sonstiges:

47. Ist der Besteller nicht gleichzeitig der Veranstalter, so haften beide gesamtschuldnerisch.

48. Wertgegenstände, Geld und geldwerte Papiere können im Hotelsafe an der Rezeption deponiert werden und sind so bis zu 1.000,00 € versichert. Werden diese von dem Gast im Hotelzimmer, in den Veranstaltungsräumen oder anderen Räumlichkeiten des Hotels verwahrt, übernimmt das Hotel dafür keinerlei Haftung.

49. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

50. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wolfsburg.

51. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Vertrags-/Geschäftsbedingungen berühren nicht die Gültigkeit der Anderen. Anstelle der ungültigen Bestimmungen tritt eine ihr möglichst nahekommende gültige.

Stand: Januar 2023

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